Allgemeine Geschäftsbedingungen Reisen / Allgemeine Reisebedingungen
(ARB 1992)

Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBl. 247/93 und an das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz, BGBI. I Nr. 48/2001

 

Gemeinsam beraten im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Entsprechung des § 73 Abs. 1 GewO 1994 und des § 8 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten in der Fassung 1994 über die Ausübungs-vorschriften für das Reisebürogewerbe (nunmehr § 6, gem. BGBl. II Nr. 401/98).

 

Das Reisebüro kann als Vermittler (Abschnitt A) und/oder als Veranstalter (Abschnitt B) auftreten.

Der Vermittler übernimmt die Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer (Veranstalter, Transportunternehmen, Hotelier usw.) zu bemühen.

 

Veranstalter ist das Unternehmen, das entweder mehrere touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis anbietet (Pauschalreise/Reiseveranstaltung) oder einzelne touristische Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und dazu im allgemeinen eigene Prospekte, Ausschreibungen usw. zur Verfügung stellt.

 

Ein Unternehmen, das als Reiseveranstalter auftritt, kann auch als Vermittler tätig werden, wenn Fremdleistungen vermittelt werden (z. B. fakultativer Ausflug am Urlaubsort), sofern es auf diese Vermittlerfunktion hinweist.

 

Die Bedingungen des ARB 1992 stellen jenen Vertragstext dar, zu dem üblicherweise Reisebüros als Vermittler (Abschnitt A) oder als Veranstalter (Abschnitt B) mit ihren Kunden/Reisenden (Anm.: im Sinne des KSchG) Verträge abschließen.

 

 

Die besonderen Bedingungen

 

- der vermittelten Reiseveranstalter,

- der vermittelten Transportunternehmungen (z.B. Bahn, Bus, Flugzeug u. Schiff) und

- der anderen vermittelten Leistungsträger

 

gehen vor.

 

Die ARGE Naturfotowerkstatt tritt im Sinne des ARB 1992 als Veranstalter von Fotoreisen auf (Abschnitt B).

 

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages - in der Folge Reisevertrag genannt - den Buchende mit dem Veranstalter direkt schließen. Für den Fall des Direktabschlusses treffen den Veranstalter die Vermittlerpflichten sinngemäß.

 

Der Veranstalter anerkennt grundsätzlich die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN, Abweichungen sind in allen seinen detaillierten Werbeunterlagen gemäß § 6 der Ausübungsvorschriften ersichtlich gemacht.

 

 


1. Buchung/Vertragsabschluss

 

Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und dem Veranstalter zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht.

 

Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber der ARGE Naturfotowerkstatt (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.).

 

Ergänzende Bestimmungen der ARGE Naturfotowerkstatt zu den ARB 1992

 

Die Buchung der Fotoreise kann schriftlich, telefonisch, persönlich oder über das elektronische Anmeldesystem der ARGE Naturfotowerkstatt auf unserer Webseite www.naturfotowerkstatt.at erfolgen. Durch Ihre Anmeldung anerkennen Sie die AGB/Allgemeinen Reisebedingungen als Vertragsbestandteil.

 

Nach der Anmeldung erhält der Auftraggeber/Kunde eine schriftliche Buchungsbestätigung. Das Vertragsverhältnis tritt in Kraft sobald der Kunde die Anzahlung geleistet hat.

 

Die Buchungsbestätigung (= Reisevertrag) enthält alle wesentlichen Angaben zu den Leistungen, die im Preis der Fotoreise inkludiert sind, sowie deren Ablauf und organisatorische Informationen. Der Ablauf, der Preis und alle Informationen zur Organisation der jeweiligen Fotoreise können außerdem jederzeit auf der Webseite der ARGE Naturfotowerkstatt www.naturfotowerkstatt.at eingesehen werden.

 

 

2. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers

 

Ein Wechsel in der Person des Reisenden ist dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und kann auf zwei Arten erfolgen.

 

2.1. Abtretung des Anspruchs auf Reiseleistung

 

Die Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In diesem Fall trägt der Buchende auch die sich daraus ergebenden Mehrkosten.

 

2.2. Übertragung der Reiseveranstaltung

 

Ist der Auftraggeber/Reiseteilnehmer gehindert, die Fotoreise anzutreten, so kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung ist der ARGE Naturfotowerkstatt als Veranstalter direkt, schriftlich binnen einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitzuteilen. Der Reiseveranstalter kann eine konkrete Frist vorweg bekanntgeben.

 

Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten.

 

 

3. Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen

 

Über die auch den Vermittler treffenden Informationspflichten (nämlich Informationen über Pass-, Visa-, Devisen, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften) hinaus hat der Veranstalter in ausreichender Weise über die von ihm angebotene Leistung zu informieren.

 

Die Leistungsbeschreibungen im zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Katalog bzw. Prospekt sowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Reisevertrages, es sei denn, dass bei der Buchung anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Es wird aber empfohlen, derartige Vereinbarungen unbedingt schriftlich festzuhalten.

 

 

Ergänzende Bestimmungen der ARGE Naturfotowerkstatt zu den ARB 1992

 

3.1. Informationen über die angebotenen Leistungen.

 

Die ARGE Naturfotowerkstatt vertreibt ihre Fotoreisen über die eigene Webseite www.naturfotowerkstatt.at. Alle Informationen inklusive detaillierter Leistungsbeschreibungen, die auf der Webseite eingesehen werden können, sind Gegenstand des Reisevertrages und werden dem Kunden bei der Buchung gemeinsam mit der Buchungsbestätigung und den AGB/ARB 1992 als pdf-Dokument übermittelt.

 

Sollten Sie über keinen Internetzugang verfügen, können wir Ihnen die Dokumente auch per Post übermitteln!

 

3.2. Informationen über Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften

 

Es wird als bekannt vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist.

 

Die ARGE Naturfotowerkstatt hat den Kunden über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften zu informieren, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können.

 

Im Übrigen ist der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich.

 

Auf unserer Webseite www.naturfotowerkstatt.at finden sie daher bei jeder ausgeschriebenen Fotoreise einen Link zu den aktuellen Reiseinformationen des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich.

 

Neben den Basisinformationen zum jeweiligen Reiseland können Informationen zu folgenden Themen abgefragt werden:

 

·       Sicherheit & Kriminalität

·       Einreise & Ausreise

·       Einfuhr & Ausfuhr

·       Gesundheit & Impfungen

·       Verkehr & Klima

·       Besondere Bestimmungen

·       Österreichische Vertretung

·       Ausländische Vertretung in Österreich

·       Vertrauensarzt/-ärztin

·       Vertrauensanwalt/-anwältin

 

Sollten Sie über keinen Internetanschluss verfügen, können wir Ihnen die aktuellen Informationen auf Anfrage auch gerne per Post zukommen lassen.

 

 

4. Reisen mit besonderen Risken

 

Bei Reisen mit besonderen Risken (z.B. Fotoreisen/Reisen mit Expeditionscharakter) haftet der Veranstalter nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risiken ergeben, wenn dies außerhalb seines Pflichtenbereiches geschieht.

 

Unberührt bleibt die Verpflichtung des Reiseveranstalters, die Reise sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen.

 

 

 

5. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen

 

5.1. Gewährleistung

 

Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch.

 

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert.

 

Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird.

 

5.2. Schadenersatz

 

Verletzen der Veranstalter oder seine Gehilfen schuldhaft die dem Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.

 

Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft den Reiseveranstalter keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer er hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen.

 

Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen oder diese, wie z.B. das Fotoequipment vorsorglich für die Dauer der Fotoreise versichern zu lassen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.

 

5.3. Mitteilung von Mängeln – Abweichung vom ARB 1992

 

Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einem der mitreisenden Veranstalter (Heinz Hudelist oder Robert Haasmann) mitzuteilen.

Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den unter 5.1. beschriebenen Gewährleistungsansprüchen des Kunden. Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern.

Der Veranstalter stellt ausdrücklich fest, dass er den Auftraggeber/Kunden schriftlich im Rahmen der AGB/ARB auf diese Mitteilungspflicht hingewiesen hat.

 

6. Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen

Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Kunden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen beziehungsweise Belege, Beweise und Zeugen zu sichern.

 

Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren.

 

Es empfiehlt sich im Interesse des Auftraggeber/Kunden etwaige Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Fotoreise direkt beim Veranstalter geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

 

 

 

7. Rücktritt vom Vertrag

 

7.1. Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise

 

a. Rücktritt ohne Stornogebühr

 

Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurücktreten:

 

Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt erheblich geändert werden. In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung, sowie eine gemäß Abschnitt 8.1. vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10 Prozent eine derartige Vertragsänderung.

 

Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Auftraggeber/Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben.

 

Sofern dem Veranstalter ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist der Veranstalter diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.

 

b. Anspruch auf Ersatzleistung

 

Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung des Reiseveranstalters ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern der Veranstalter zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist.

 

Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht dem Kunden auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu, sofern nicht die Fälle laut 7.2. zum Tragen kommen.

 

c. Rücktritt mit Stornogebühr

 

Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der jeweiligen Reiseart.

 

Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen.

 

Der Kunde ist in allen nicht unter lit.a genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigt werden.

 

Je nach Reiseart ergeben sich pro Person gemäß den ARB 1992 folgende Stornosätze:

 

1. Sonderflüge (Charter), Gruppen-IT (Gruppenpauschalreisen im Linienverkehr), Autobusgesellschaftsreisen (Mehrtagesfahrten)

 

bis 30. Tag vor Reiseantritt....................................10%

ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt..........................25%

ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt..........................50%

ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt..............................65%

ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt..........85%

des Reisepreises.

 

 

2. Einzel-IT (individuelle Pauschalreisen im Linienverkehr), Bahngesellschaftsreisen (ausgenommen Sonderzüge)

 

bis 30. Tag vor Reiseantritt.....................................10%

ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt..........................15%

ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt..........................20%

ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt..............................30%

ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt..........45%

des Reisepreises.

 

 

Für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, Schiffsreisen, Bus-Eintagesfahrten, Sonderzüge und Linienflugreisen zu Sondertarifen gelten besondere Bedingungen. Diese sind im Detailprogramm anzuführen.

 

Ergänzende Bestimmungen ARGE Naturfotowerkstatt zu den ARB 1992

 

3. Fotoreisen der ARGE Naturfotowerkstatt sind exklusiv zusammengestellte Pauschalreisen mit individueller Betreuung durch die Profifotografen Heinz Hudelist und/oder Robert Haasmann.

Unsere Reisen werden im Regelfall nach Sondertarifen der einzelnen Leistungsträger zusammengestellt (Unterkunft , Mietwagen etc.) und unterliegen den Vereinbarungen und Stornobedingungen unserer Geschäftspartner. Aufgrund der besonderen Eigenschaften unserer Fotoreisen finden entgegen der unter Ziffer 7.1.c genannten Rücktrittspauschalen folgende Stornosätze ihre Anwendung:

bis zu 90 Tage vor Reiseantritt.............................70%

bis zu 30 Tage vor Reiseantritt.............................80%

ab 30 Tage vor Reiseantritt................................100%

 

Der Auftraggeber/Kunde erklärt sich ausdrücklich mit den oben genannten Sätzen einverstanden. Die Stornogebühren können nicht vom Gericht gemäßigt werden.

 

Rücktrittserklärung

 

Beim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten:

 

Der Auftraggebe/Kunde kann dem Veranstalter, bei dem die Reise gebucht wurde, jederzeit mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Bei einer Stornierung empfiehlt es sich, dies

 

·       mittels eingeschriebenen Briefes oder

·       persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung

 

zu tun.

 

7.1.4 No-show

 

No-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Kunde die verbleibende Reise-leistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er bei Reisearten laut lit. c 1. (Sonderflüge, usw.) 85 Prozent, bei den Reisearten laut lit. c 2. (Einzel-IT, usw.) 45 Prozent des Reisepreises zu bezahlen.

Im Falle der Unangemessenheit der obgenannten Sätze können diese vom Gericht im Einzelfall

gemäßigt werden.

 

 

 

Ergänzende Bestimmungen ARGE Naturfotowerkstatt zu den ARB 1992

 

7.1.5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen – Verzicht

 

Leistungen, die im Preis enthalten sind und vom Kunden nicht in Anspruch genommen werden, können nicht rückerstattet werden.

 

 

7.2. Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise

 

a) Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde:

 

- bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen,

- bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen,

- bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten.

 

Trifft den Veranstalter an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ein über die leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden, kann der Kunde Schadenersatz verlangen; dieser ist mit der Höhe der Stornogebühr pauschaliert. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens wird nicht ausgeschlossen.

 

b) Die Stornierung erfolgt auf Grund höherer Gewalt, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können.

 

Hierzu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.

 

c) In den Fällen a) und b) erhält der Kunde den eingezahlten Betrag zurück. Das Wahlrecht gemäß 7.1.b,1. Absatz steht ihm zu.

 

 

7.3. Rücktritt des Veranstalters nach Antritt der Reise

 

Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört.

 

In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

 

 

8. Änderungen des Vertrages

 

8.1. Preisänderungen

 

Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungskosten - etwa der Treibstoffkosten - der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder die für die betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse.

 

Bei einer Preissenkung aus diesen Gründen ist diese an den Reisenden weiterzugeben.

 

Innerhalb der Zweimonatsfrist können Preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Gründe hierfür bei der Buchung im Einzelnen ausgehandelt und am Buchungsschein vermerkt wurden.

 

Ab dem 20. Tag vor dem Abreisetermin gibt es keine Preisänderung.

 

Eine Preisänderung ist nur dann zulässig, wenn bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen auch eine genaue Angabe zur Berechnung des neuen Preises vorgesehen ist. Dem Kunden sind Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich zu erklären. Bei Änderungen des Reisepreises um mehr als 10 Prozent ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich (siehe Abschnitt 7.1.1.).

 

8.2. Leistungsänderungen nach Antritt der Reise

 

·       Bei Änderungen, die der Veranstalter zu vertreten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in Abschnitt 5 (Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen) dargestellt sind.

 

·       Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie vom Kunden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit zu sorgen, mit der der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert wird. Im übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten.

 

 

9. Auskunftserteilung an Dritte

 

Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekanntzugeben.

 

 

10. Allgemeines

 

Die unter B angeführten Abschnitte 7.1. lit. c, vormals lit.b (Rücktritt), 7.1. lit d, vormals lit. c (No-show) sowie 8.1. (Preisänderungen) sind als unverbindliche Verbandsempfehlung unter 1 Kt 718/91-3 und sind nunmehr als solche unter 25 Kt 793/96-3 im Kartellregister eingetragen.

 

 

Ergänzende Bestimmungen ARGE Naturfotowerkstatt zu den ARB 1992

 

11. Haftung

 

Alle Programme werden unter Berücksichtigung der größtmöglichen Sicherheitsstandards durchgeführt. Seitens des Veranstalters besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung, die alle gesetzlichen Verpflichtungen abdeckt. Darüber hinausgehend werden jegliche Haftungsansprüche ausgeschlossen.

 

Die Teilnahme an den Programmen erfolgt freiwillig und im vollen Bewusstsein der Risken, die sich in der Natur und im unwegsamen Gelände ergeben. Die Teilnehmer verpflichten sich dazu die Weisungen des Veranstalters und eventueller Hilfspersonen strikt zu befolgen. Wenn ein/e Teilnehmer/in nicht die Teilnahmebedingungen und Weisungen befolgt, behält sich der Veranstalter vor, sie/ihn von der Teilnahme auszuschließen. Bei Ausschluss erfolgt keine Rückerstattung der Kosten.

 

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Fremdanbieter.
12. Gesundheitliche und medizinische Risiken

 

Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme erfolgt in jedem Fall auf eigenes Risiko. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer die unter Drogen-, Alkohol- oder Psychopharmakaeinfluss stehen von der Teilnahme auszuschließen, sofern diese ein Risiko für die Gruppe darstellen.

 

 

13. Preisgestaltung

 

Die Leistungen, die im Reisepreis enthalten sind, werden für jede Fotoreise auf unserer Webseite www.naturfotowerkstatt.at detailliert angeführt, ebenso wie die erforderliche Mindestteilnehmerzahlen.

 

Die angegebenen Preise gelten pro Teilnehmer. In den Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

 

 

14. Zahlungsbedingungen

 

Jede Anmeldung ist verbindlich und unterliegt unseren speziellen Stornobedingungen die unter 7.1. lit.c Pkt. 3 angegeben sind.

 

Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Durch Übersendung der Reisebestätigung/Buchungsbestätigung informieren wir Sie über die Annahme des Reisevertrags.

 

Bei der Buchung ist eine Anzahlung von 20% des in der Reisebeschreibung auf unserer Webseite angegebenen Pauschalpreises per Überweisung auf unser Konto zu bezahlen. Die Rechnung für die Anzahlung erhalten sie gemeinsam mit der Reisebestätigung/Buchungsbestätigung. Für die Restzahlung erhalten sie eine eigene Rechnung die 20 Tage vor Reiseantritt fällig ist.

 

Wichtige Information zur Insolvenzabsicherung: Zahlen Sie nicht mehr als 20% des Reisepreises als Anzahlung ein und die Restzahlung nicht früher als zwanzig Tage vor Reiseantritt.

 

 

15. Reiseversicherung

 

Eine Reiseversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer  geeigneten Reiseschutz und/oder Reisestornoversicherung.

 

Als Service bieten wir Ihnen auf unserer Webseite www.naturfotowerkstatt.at über einen Link/Button die Möglichkeit, sich aus dem vielfältigen Angebot der EUROPÄISCHEN REISEVERSICHERUNG die für sie geeignete Reiseversicherung selbst zu wählen und gleich einfach und bequem direkt zu buchen.

 

 

16. Kundengeldsicherung gemäß Reisebürosicherungsverordnung – RSV

 

Die ARGE Naturfotowerkstatt ist als Reiseveranstalter im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft unter der Eintragungsnummer 2017/0030 registriert.

 

Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung RSV sind Kundengelder bei Pauschalreisen abgesichert, wenn die Anzahlung in Höhe von maximal 20% des Pauschalpreises frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Fotoreise eingezahlt wird und die Restzahlung nicht früher als 20 Tage vor Reiseantritt - Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiselunterlagen an den Reisenden - erfolgt. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden. Anzahlungen bzw. Restzahlungen sind nur in dem Umfang abgesichert, in dem der Reiseveranstalter zu deren Entgegennahme berechtigt ist. Die Absicherungssumme wird vorrangig zur Befriedigung der vorschriftsmäßig entgegengenommenen Zahlungen verwendet.

 

Garant oder Versicherer ist die Raiffeisen-Bezirksbank St. Veit an der Glan – Feldkirchen, Oktoberplatz 1, 9300 St. Veit an der Glan mit der Bankgarantie Nr.  70.361.514 in der Höhe von € 10.000,--.

 

Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz direkt beim zuständigen Abwickler vorzunehmen.

 

Abwickler:

 

Europäische Reiseversicherung AG

Kratochwjlestraße 4

1220 Wien

Tel. +43 1 317 2500-73930                 Fax: +43 1 319 93 67

E-Mail: info@europaeische.at

 

anzumelden.

 

24-Stunden Notfallnummer :              +43 1 50 444 00

 

 

17. Gewerbeinhaber

 

Mag. Nicole Mittendorfer

 

 

18. Ausschließlicher Gerichtsstand

 

Für alle sich aus den Vertragsbedingungen ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Gmunden.

 

 

19. Kontakt

 

ARGE Naturfotowerkstatt

In der Lahn 33

4645 Grünau im Almtal

info@naturfotowerkstatt.at

 

Heinz Hudelist

Tel: +43 (0)699 10044009

 

Robert Haasmann

Tel: +43 (0)664 75012260

 

 

Gesellschafter:

Heinz Hudelist

Robert Haasmann

Mag. Nicole Mittendorfer