Allgemeine Geschäftsbedingungen Reisen / Allgemeine Reisebedingungen
(Anpassung an Pauschalreisegesetz (PRG) Fassung vom 01.07.2018 - BGBl. I Nr. 50/2017)

 

(gültig seit 10.11.2022)

 

Eine Pauschalreise ist eine Kombination von mindestens zwei Reiseleistungen (Beförderung, Unterbringung, Autovermietung, jede andere touristische Leistung) die zu einem Pauschal- oder Gesamtpreis angeboten, vertraglich zugesagt oder in Rechnung gestellt werden.

 

Die ARGE Naturfotowerkstatt tritt im Sinne des PRG als Reiseveranstalter von Fotoreisen auf.

 

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Pauschalreisevertrags, den Buchende mit dem Veranstalter direkt schließen.  

 

1. Vorvertragliche Informationen

 

Die ARGE Naturfotowerkstatt ist dazu verpflichtet dem Reisenden bevor er durch einen Pauschalreisevertrag oder seine Vertragserklärung gebunden ist, ein Standardinformationsblatt bereitzustellen, indem der Reisende über seine wichtigsten Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 informiert wird. Dieses kann bei den Informationen der jeweiligen Fotoreise über einen Hyperlink abgefragt werden.

 

https://www.naturfotowerkstatt.at/fotoreisen/standardinformationsblatt/

 

Beginn der Pauschalreise ist jener Zeitpunkt, zu dem die Erbringung der in einer Pauschalreise zusammengefassten Reiseleistungen beginnt. Bei den Informationen zu den angebotenen Fotoreisen der ARGE Naturfotowerkstatt (PRG § 4 Abs. 1 Z 1, 3, 4, 5) sind alle Reiseleistungen die im Leistungsumfang und Pauschalpreis enthalten sind im Detail beschrieben sowie zusätzliche Informationen angeführt. Über einen Link können außerdem unsere allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen (PRG § 4 Abs. 1 Z 2, 6, 7,) sowie die aktuellen Pass- und Visumerfordernisse (PRG § 4 Abs. 1 Z 6) eingesehen werden.

 

 2. Buchung/Vertragsabschluss

 

Der Pauschalreisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und dem Veranstalter zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile besteht.

 

Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber der ARGE Naturfotowerkstatt (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.).

 

Die Buchung der Fotoreise kann schriftlich, telefonisch, persönlich oder über das elektronische Anmeldesystem der ARGE Naturfotowerkstatt auf unserer Webseite www.naturfotowerkstatt.at erfolgen. Durch Ihre Anmeldung anerkennen Sie die AGB/Allgemeinen Reisebedingungen als Vertragsbestandteil.

 

Nach der Anmeldung erhält der Auftraggeber/Kunde eine schriftliche Buchungsbestätigung = Pauschalreisevertrag mit den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen (PRG § 6). Das Vertragsverhältnis tritt in Kraft sobald der Kunde die Buchungsbestätigung von ARGE Naturfotowerkstatt übermittelt bekommt.

 

Die Buchungsbestätigung/Pauschalreisevertrag enthält alle wesentlichen Angaben zu den Leistungen, die im Pauschalpreis der Fotoreise inkludiert sind sowie deren Ablauf und organisatorische Informationen. Der Ablauf, der Preis und alle Informationen zur Organisation der jeweiligen Fotoreise können außerdem jederzeit auf der Webseite der ARGE Naturfotowerkstatt www.naturfotowerkstatt.at eingesehen werden.

 

3. Übertragung des Pauschalreisevertrags auf einen anderen Reisenden

 

Ist der Auftraggeber/Reiseteilnehmer gehindert, die Fotoreise anzutreten, so kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen (PRG § 7 Abs. 1). Die Übertragung ist der ARGE Naturfotowerkstatt als Veranstalter direkt, schriftlich binnen einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitzuteilen. Der Reiseveranstalter kann eine konkrete Frist vorweg bekanntgeben.

 

Sowohl der Reiseteilnehmer, der den Pauschalreisevertrag überträgt als auch die Person, die in das Vertragsverhältnis eintritt haften der ARGE Naturfotowerkstatt als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die durch die Übertragung entstehenden zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten (PRG § 7 Abs. 2). 

 

Für den zusätzlichen Arbeitsaufwand, der durch die Übertragung entsteht, stellen wir dem Übertragenden eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 50,00 (inkl. 20% MwSt.) in Rechnung.

 

4. Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen

 

Die ARGE Naturfotowerkstatt vertreibt ihre Fotoreisen über die eigene Webseite www.naturfotowerkstatt.at. Alle Informationen inklusive detaillierter Leistungsbeschreibungen, die auf der Webseite eingesehen werden können, sind Gegenstand des Pauschalreisevertrages und werden dem Kunden bei der Buchung gemeinsam als PDF-Dokument übermittelt.

 

Der Inhalt des Pauschalreisevertrags richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Pauschalreisegesetz (§6 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1-8).   

 

Der Pauschalreisevertrag enthält zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, einen Link zu den AGB/ARB der ARGE Naturfotowerkstatt.

 

Auf Wunsch des Reisenden oder wenn dieser über keinen Internetzugang verfügt, können wir Ihnen diese beiden Dokumente auch per Post in Papierform übermitteln!

 

5. Informationen über Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften

 

Es wird als bekannt vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist.

 

Die ARGE Naturfotowerkstatt hat den Kunden über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften zu informieren, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können (PRG § 4 Abs 1 Z 6 und § 6 Abs. 2). Im Übrigen ist der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich.

 

Auf unserer Webseite www.naturfotowerkstatt.at sowie in der Buchungsbestätigung/Pauschalreisevertrag finden Sie daher bei jeder ausgeschriebenen Fotoreise einen Link zu den aktuellen Reiseinformationen des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich.  

 

Neben den Basisinformationen zum jeweiligen Reiseland können Informationen zu folgenden Themen abgefragt werden:

 

 

  • Sicherheit & Kriminalität
  • Einreise & Ausreise
  • Einfuhr & Ausfuhr
  • Gesundheit & Impfungen
  • Verkehr & Klima
  • Besondere Bestimmungen
  • Österreichische Vertretung
  • Ausländische Vertretung in Österreich
  • Vertrauensarzt/-ärztin
  • Vertrauensanwalt/-anwältin

Sollten Sie über keinen Internetanschluss verfügen, können wir Ihnen die aktuellen Informationen auf Anfrage auch gerne per Post zukommen lassen.

 

6. Beistandspflicht

 

Die ARGE Naturfotowerkstatt hat dem Reiseteilnehmer bei Schwierigkeiten während der Reise unverzüglich und in angemessener Weise Beistand zu leisten(PRG § 14), indem Sie geeignete Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularischen Beistand bereitstellt und den Reisenden bei der Herstellung einer Fernkommunikationsverbindung sowie gegebenenfalls bei der Suche nach einem Ersatzreisearrangement unterstützt.

 

Die ARGE Naturfotowerkstatt kann für ihren Beistand eine angemessene Vergütung verlangen, wenn der Reiseteilnehmer die Schwierigkeiten, in denen er sich befindet, vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hat. Diese Vergütung entspricht den Kosten die der ARGE Naturfotowerkstatt durch die Unterstützung entstanden sind.

 

7. Reisen mit besonderen Risiken

 

Bei Reisen mit besonderen Risiken (z.B. Fotoreisen/Reisen mit Expeditionscharakter) haftet der Veranstalter nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risiken ergeben, wenn dies außerhalb seines Pflichtenbereiches geschieht.

 

Unberührt bleibt die Verpflichtung des Reiseveranstalters, die Reise sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen.  

 

8. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen

 

8.1. Gewährleistung

 

Die ARGE Naturfotowerkstatt ist als Reiseveranstalter für die Erbringung aller im Pauschalreisevertrag vereinbarten Leistungen verantwortlich (PRG § 11).

 

Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch.

 

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert.

 

Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird.

 

 

 

8.2. Preisminderung und Schadenersatz

 

Verletzen der Veranstalter oder seine Gehilfen schuldhaft die dem Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Kunden entsprechend der Gesetzesvorgaben zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet (PRG § 12).

 

Der Reisende hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Reiseveranstalter nachweisen kann, dass die Vertragswidrigkeit

 

·        dem Reisenden zuzurechnen ist,

 

·        einem Dritten zuzurechnen ist, der an der Erbringung der im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reiseleistungen nicht beteiligt ist und die Vertragswidrigkeit weder vorhersehbar noch vermeidbar war oder

 

·        auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.

 

Die ARGE Naturfotowerkstatt übernimmt keine Haftung für die Fotoausrüstung der Reiseteilnehmer, außer sie hat diese in Verwahrung genommen und vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

 

Wir empfehlen unseren Kunden die mitgenommenen wertvollen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren und diese, wie z.B. das Fotoequipment vorsorglich für die Dauer der Fotoreise versichern zu lassen.

 

8.3. Mitteilung von Mängeln  

 

Der Kunde hat jeden Mangel an der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einem der mitreisenden Veranstalter (Heinz Hudelist oder Robert Haasmann) mitzuteilen.

 

Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den unter 5.1. beschriebenen Gewährleistungs-ansprüchen des Kunden. Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern.

 

Der Veranstalter stellt ausdrücklich fest, dass er den Auftraggeber/Kunden schriftlich im Rahmen der AGB/ARB auf diese Mitteilungspflicht hingewiesen hat. 

 

9. Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen

 

Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Kunden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen beziehungsweise Belege, Beweise und Zeugen zu sichern.

 

Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche von Reisenden können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden (PRG § 12 Abs. 6).

 

Wir empfehlen den Auftraggebern bzw. Reiseteilnehmern ausdrücklich etwaige Ansprüche auf Preisminderung bzw. Schadenersatz sofort nach Rückkehr von der Fotoreise direkt beim Veranstalter geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.  

 

 


10. Rücktritt vom Vertrag

 

10.1.1. Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise  

 

a. Rücktritt mit Stornogebühr

 

Der Reiseteilnehmer kann vor Beginn der Pauschalreise jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. In diesem Fall hat der Reiseveranstalter Anspruch auf die Zahlung einer angemessenen Entschädigung bzw. Entschädigungspauschale, die sich nach der Art der Reise, dem zeitlichem Abstand zwischen dem Rücktritt und dem vorgesehenen Beginn der Pauschalreise sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen bemessen.

 

Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen.

 

Fotoreisen der ARGE Naturfotowerkstatt sind exklusiv zusammengestellte Pauschalreisen mit individueller Betreuung durch die Profifotografen Heinz Hudelist und/oder Robert Haasmann.

 

Unsere Reisen werden im Regelfall nach Sondertarifen der einzelnen Leistungsträger zusammengestellt (Unterkunft, Mietwagen etc.) und unterliegen den Vereinbarungen und Stornobedingungen unserer Geschäftspartner. Aufgrund der besonderen Eigenschaften unserer Fotoreisen finden folgende Stornosätze ihre Anwendung:

 

bis zu 6 Monate vor Reiseantritt...........................30%

 

bis zu 90 Tage vor Reiseantritt.............................60%

 

ab 60 Tage vor Reiseantritt.................................100%  

 

Der Auftraggeber/Kunde erklärt sich ausdrücklich mit den oben genannten Sätzen einverstanden.

 

b. Rücktritt ohne Stornogebühr

 

Der Reiseteilnehmer kann vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Stornogebühr vom Pauschalreisevertrag zurücktreten

 

1.      wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, welche die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen,

 

2.      wenn im Pauschalreisevertrag die Möglichkeit einer Preiserhöhung vorgesehen ist und diese 8% des Preises für die Pauschalreise übersteigt

 

3.      wenn sich die wesentlichen Eigenschaften der im Pauschalreisevertrag beschriebenen Reiseleistungen erheblich verändern.

 

 Im Falle von Pkt. 2 und Pkt. 3 kann der Reiseteilnehmer innerhalb einer vom Reiseveranstalter festgelegten, angemessenen Frist der Änderung entweder zustimmen oder ohne Zahlung einer Entschädigung vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

 

Wenn der Reisende innerhalb der gesetzten Frist keine Erklärung abgibt, kann der Reiseveranstalter von einer Zustimmung ausgehen.

 

In den unter Pkt. 1 bis Pkt. 3 genannten Fällen hat der Reisende Anspruch auf die Rückzahlung aller für die Pauschalreise bereits getätigten Zahlungen.

 

c. Anspruch auf Ersatzleistung

 

Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. b nicht Gebrauch macht und bei Stornierung des Reiseveranstalters ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern der Veranstalter zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist.

 

Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht dem Kunden auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu, sofern nicht die Fälle laut 7.2. zum Tragen kommen.

 

10.1.2. Rücktrittserklärung

 

Bei einer Stornierung empfiehlt es sich, dies
 

- mittels eingeschriebenen Briefes oder

 

- persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung

 

zu tun.

 

10.1.3. No-show

 

No-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt hat.

 

Bei No-show schuldet der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter den Pauschalreisepreis zu 100%. Bereits geleistete Zahlungen für die Pauschalreise werden nicht rückerstattet.

 

10.1.4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen – Verzicht

 

Leistungen, die im Preis enthalten sind und vom Kunden nicht in Anspruch genommen werden, können nicht rückerstattet werden. 

 

10.2. Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise

 

Die ARGE Naturfotowerkstatt kann vor Beginn der Pauschalreise gegen volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen aber ohne Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung vom Pauschalreisevertrag zurücktreten (PRG § 10 Abs. 3),

 

1.      wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Pauschalvertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden innerhalb der im Pauschalreisevertrag festgelegten Frist zugeht, spätestens jedoch

 

·        20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als 6 Tagen,

 

·        7 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen 2 und 6 Tagen,

 

·        48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen die weniger als 2 Tage dauern, oder

 

2.     wenn der Reiseveranstalter aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert wird und seine Rücktrittserklärung dem Reiseteilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Pauschalreise zugeht.

Hierzu zählen z.B. staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.

 

In den Fällen a) und b) gemäß 10.1.1 Abs. a erhält der Kunde den eingezahlten Betrag zurück. Das Wahlrecht gemäß 10.1.1  Abs. c steht ihm zu.

 

 10.3. Rücktritt des Veranstalters nach Antritt der Reise

 

Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört.

 

In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

 

11. Änderungen des Vertrages

 

11.1. Preisänderungen

 

Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu erhöhen. Derartige Gründe betreffen ausschließlich Änderungen der Beförderungskosten wie etwa Treibstoff- bzw. Energiekosten sowie die Höhe der für vertragliche Reiseleistungen zu entrichtenden Steuern und Abgaben, die von Dritten erhoben werden. Dazu gehören auch Leistungen, wie Aufenthaltsgebühren, Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder die für die betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse (PRG § 8).

 

Eine derartige Preiserhöhung ist nur dann zulässig, wenn sie in der Buchungsbestätigung/Pauschalreisevertrag ausdrücklich vorgesehen ist und der Reiseveranstalter dem Reisenden davon spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise unter Angabe vom Gründen für die Preiserhöhung inklusive einer Berechnung darüber in Kenntnis setzt.

 

Bei Änderungen des Reisepreises um mehr als 8 % ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich (siehe Abschnitt 10.1.1.).

 

Ist im Pauschalreisevertrag die Möglichkeit einer Preiserhöhung vorgesehen, hat der Reisende auch Anspruch auf eine Preissenkung falls die oben genannten Kosten sich verringern. Der Reiseveranstalter ist im Falle der Preissenkung berechtigt seine damit verbundenen Verwaltungskosten vom Rückerstattungsbetrag abzuziehen. 

 

11.2. Sonstige Änderung des Pauschalreisevertrags

 

Änderungen des Pauschalreisevertrages, die nicht den Preis betreffen sind nur dann zulässig, wenn sich die ARGE Naturfotowerkstatt im Pauschalreisevertrag ausdrücklich die Änderung einer Leistung vorbehalten hat, die Änderung unerheblich ist und der Reisende von der Änderung klar und deutlich in Kenntnis gesetzt wurde. 

 

12. Auskunftserteilung an Dritte

 

Die ARGE Naturfotowerkstatt kann auch in dringenden Fällen keine Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden an dritte Personen erteilen, sofern der Reisende eine Auskunftserteilung nicht ausdrücklich gewünscht hat. Die ARGE Naturfotowerkstat behält sich vor, jene Kosten die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehend, dem Reisenden in Rechnung zu stellen.  

 

 

Ergänzende Bestimmungen ARGE Naturfotowerkstatt

 

13. Haftung

 

Alle Programme werden unter Berücksichtigung der größtmöglichen Sicherheitsstandards durchgeführt. Seitens des Veranstalters besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung, die alle gesetzlichen Verpflichtungen abdeckt. Darüberhinausgehend werden jegliche Haftungsansprüche ausgeschlossen.

 

Die Teilnahme an den Programmen erfolgt freiwillig und im vollen Bewusstsein der Risiken, die sich in der Natur und im unwegsamen Gelände ergeben. Die Teilnehmer verpflichten sich dazu die Weisungen des Veranstalters und eventueller Hilfspersonen strikt zu befolgen. Wenn ein/e Teilnehmer/in nicht die Teilnahmebedingungen und Weisungen befolgt, behält sich der Veranstalter vor, sie/ihn von der Teilnahme auszuschließen. Bei Ausschluss erfolgt keine Rückerstattung der Kosten.

 

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Fremdanbieter.

 

14. Gesundheitliche und medizinische Risiken

 

Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme erfolgt in jedem Fall auf eigenes Risiko. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer die unter Drogen-, Alkohol- oder Psychopharmaka Einfluss stehen von der Teilnahme auszuschließen, sofern diese ein Risiko für die Gruppe darstellen.

 

15. Preisgestaltung

 

Für jede Fotoreise werden auf unserer Webseite www.naturfotowerkstatt.at und in der Buchungsbestätigung/
Pauschalreisevertrag die Mindesteilnehmerzahl und alle Reiseleistungen, die im Reisepreis enthalten sind detailliert angeführt und beschrieben.

 

Die angegebenen Pauschalpreise gelten pro Teilnehmer. Es kommt die Margenbesteuerung gemäß § 23 UStG zur Anwendung.

 

16. Zahlungsbedingungen

 

Jede Anmeldung ist verbindlich.

 

Mit Ihrer Buchung/Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Durch Übersendung der Buchungsbestätigung/Pauschalreisevertrag informieren wir Sie über die Annahme des Reisevertrags.

 

Sie erhalten von uns eine Rechnung für die Anzahlung und eine Rechnung für die Restzahlung gemäß dem in der Buchungsbestätigung/Pauschalreisevertrag angeführtem Zahlungsplan. Durch die Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie unsere AGB/ARB gelesen und akzeptiert haben.

 

Bitte zahlen Sie keine Teilnahmebeträge ein, bevor Sie von uns die zugehörige(n) Rechnung(en) erhalten haben!

 

 

17. Reiseversicherung

 

Eine Reiseversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer geeigneten Reiserücktrittsversicherung und/oder einer Reiseschutzversicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod.

 

Als Service bieten wir Ihnen auf unserer Webseite www.naturfotowerkstatt.at über einen Link/Button die Möglichkeit, sich aus dem vielfältigen Angebot der EUROPÄISCHEN REISEVERSICHERUNG die für Sie geeignete Reiseversicherung selbst zu wählen und gleich einfach und bequem direkt zu buchen.

 

18. Insolvenzabsicherung / Kundengeldabsicherung

 

Nicole Mittendorfer als Reiseleistungsausübungsberechtigte und die ARGE Naturfotowerkstatt als Veranstalter haben im Sinne der Bestimmungen der Pauschalreiseverordnung (PRV), BGBl. II Nr. 260/2018 durch Beibringung einer abstrakten unwiderruflichen Bankgarantien (Nr. 70.362.017) der Raiffeisen-Bezirksbank St. Veit a. d. Glan - Feldkirchen (Adresse: Oktoberplatz 1, 9300 St. Veit an der Glan) sichergestellt, dass den Reisenden gemäß § 3 PRV

 

1) die bereits entrichteten Zahlungen (Anzahlungen und Restzahlungen), soweit infolge der Insolvenz des Reiseleistungsausübungsberechtigten/Veranstalters die Reiseleistungen gänzlich oder teilweise nicht erbracht werden oder der Leistungserbringer vom Reisenden deren Bezahlung verlangt,
2) die notwendigen Aufwendungen für die Rückbeförderung und, falls erforderlich, die Kosten von Unterkünften vor der Rückbeförderung, die infolge der Insolvenz des Reiseveranstalters entstanden sind,
3) gegebenenfalls die notwendigen Kosten für die Fortsetzung der Pauschalreise oder der vermittelten verbundenen Reiseleistung

 

gänzlich oder teilweise erstattet werden.

 

Die Summe der Bankgarantie/Risikohaftung ist auf 45.500,00 Euro beschränkt.

 

Ansprüche gemäß Abs. 1 sind nur dann zu befriedigen, wenn der Reisende diese innerhalb von acht Wochen ab Eintritt der Insolvenz beim Abwickler angemeldet hat, es sei denn, der Reisende hat diese Frist ohne sein Verschulden versäumt. Für nicht erbrachte Reiseleistungen muss die Erstattung unverzüglich nach der Beantragung durch den Reisenden vorgenommen werden.

 

Gemäß § 4 Abs. 4 PRV dürfen Kundengelder frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise entgegengenommen werden. Kundengelder in Höhe von mehr als 20 % des Reisepreises dürfen nicht früher als zwanzig Tage vor Reiseantritt übernommen werden.

 

Tritt die Insolvenz des Reiseleistungsausübungsberechtigten/Veranstalters während Ihrer Reise ein, kontaktieren sie bitte umgehend einen mitreisenden Verantwortlichen der ARGE Naturfotowerkstatt. Sollten Sie diese nicht erreichen, wenden Sie sich bitte an den Abwickler.

 

Abwickler

 

call us Assistance International GmbH

Waschhausgasse 2

1020 Wien

 

24-Stunden Notfallnummer: +43 (1) 31670-897

Fax: +43 (1) 31670-70897

Email: Naturfotowerkstatt@call-us.com

 

 

 

19. Gewerbeinhaber  

 

Mag. Nicole Mittendorfer 

Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung von Nicole Mittendorfer als Gewerbeinhaberin und der ARGE Naturfotowerkstatt als Veranstalter finden Sie auf der Webseite https://www.gisa.gv.at/abfrage unter der GISA Zahl 29337781.

 

20. Ausschließlicher Gerichtsstand

 

Für alle sich aus den Vertragsbedingungen ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Villach.

 

21. Kontakt

 

ARGE Naturfotowerkstatt

Oberer Heidenweg 11

9500 Villach

info@naturfotowerkstatt.at

 

Heinz Hudelist

Tel: +43 (0)699 10044009

 

Robert Haasmann

Tel: +43 (0)664 75012260

 

Gesellschafter:

 

Heinz Hudelist

Robert Haasmann

Mag. Nicole Mittendorfer